konkurrierende Gesetzgebungskompetenz
- konkurrierende Gesetzgebungskompetenz
⇡ Gesetzgebungskompetenz, die sowohl dem Bund als auch den Ländern zusteht (Art. 72, 74, 74 a, 105 II GG). Im Bereich der k.G. steht den Ländern die Gesetzgebung zu, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch macht (Art. 72 I GG). Macht der Bund davon abschließend Gebrauch, tritt für die Länder eine Sperrwirkung im Umfang der bundesgesetzlichen Regelung ein. Entgegenstehendes Landesrecht tritt außer Kraft. Ein Gesetzgebungsrecht des Bundes besteht nach Art. 72 II GG, wenn die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht. Ist dies nicht mehr der Fall, so kann der Bundesgesetzgeber seine Gesetzgebungskompetenz auf die Länder verlagern (Art. 72 III GG). Auf den in Art. 74 GG genannten Gebieten, z.B. Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Recht der Wirtschaft (Gewerbe, Handel, Bank- und Börsenwesen) hat der Bund von seiner k.G. weitgehend Gebrauch gemacht.
Lexikon der Economics.
2013.
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Gesetzgebungskompetenz — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Gesetzgebung ist die Schaffung von Rechtsnormen. Ihre Regelung gehört zu den Mindestinhalten jeder Verfassung.… … Deutsch Wikipedia
Konkurrierende Gesetzgebung — Abweichend von der Grundregel, dass für die Gesetzgebung die Länder zuständig sind, weist das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung das Gesetzgebungsrecht auch dem Bund zu. Wo der Bund von… … Deutsch Wikipedia
Gesetzgebungskompetenz — Gesetzgebungszuständigkeit. Nach Art. 70 I GG haben die Länder das Recht zur Gesetzgebung, soweit nicht das GG dem Bund Gesetzgebungsbefugnisse verleiht. Art. 71 GG regelt die ⇡ ausschließliche G. des Bundes und Art. 72 GG die ⇡ konkurrierende… … Lexikon der Economics
ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes — ausschließliche Zuständigkeit des Bundes zum Erlass von Gesetzen, umfasst u.a. die auswärtigen Angelegenheiten, die Verteidigung, das Währungs , Geld und Münzwesen, gewerblichen Rechtsschutz, Zölle etc. (Art. 71, 73 GG). Die Länder können auf… … Lexikon der Economics
Föderalismus-Reform — Die im Juni und Juli 2006 von Bundestag und Bundesrat mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit beschlossene Föderalismusreform ist die umfangreichste Änderung des Grundgesetzes in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Sie regelt… … Deutsch Wikipedia
Föderalismuskommission II — Die im Juni und Juli 2006 von Bundestag und Bundesrat mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit beschlossene Föderalismusreform ist die umfangreichste Änderung des Grundgesetzes in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Sie regelt… … Deutsch Wikipedia
Föderalismusreform 2006 — Die im Juni und Juli 2006 von Bundestag und Bundesrat mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit beschlossene Föderalismusreform ist die umfangreichste Änderung des Grundgesetzes in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Sie regelt… … Deutsch Wikipedia
Föderalismusreform — Die Föderalismusreform, seit Verwirklichung der Föderalismusreform II auch als Föderalismusreform I bezeichnet, ist eine Änderung des Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die die Beziehungen zwischen Bund und Ländern betrifft. Sie… … Deutsch Wikipedia
Gesetzeslesung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Gesetzgebung ist die Schaffung von Rechtsnormen. Ihre Regelung gehört zu den Mindestinhalten jeder Verfassung.… … Deutsch Wikipedia
Gesetzgebungsprozess — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Gesetzgebung ist die Schaffung von Rechtsnormen. Ihre Regelung gehört zu den Mindestinhalten jeder Verfassung.… … Deutsch Wikipedia